GAVI

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Wem als Insolvenzverwalter beim Stichwort Gavi nur ein fruchtiger Weisswein aus dem Piemont einfällt, dürfte ein Informationsdefizit aufzuarbeiten haben:

Was ist GAVI?

Unter dem Kürzel GAVI verbirgt sich ein von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beim Bundesrat eingebrachtes Gesetzesvorhaben, das sich mit der gerichtlichen Aufsicht in Insolvenzverfahren beschäftigt: Das "Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (kurz: GAVI)". Der Bundesrat hat am 12.10.2007 beschlossen, den Entwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Gesetzesentwurf und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu finden sich in der BT-Drucksache 16/7251 (PDF-Dokument, gespeichert beim Justizministerium NRW).

Anlaß des Gesetzesvorhabens sowie die wesentlichen Inhalte des Entwurfs sind laut Aussage des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen folgende:

Aufgrund einiger von Insolvenzverwaltern begangener Fälle von Veruntreuungen mit Schäden in Millionenhöhe sei die Thematik einer besseren Kontrolle der Insolvenzverwalter in das öffentliche Interesse gerückt. Bei einer Betrachtung der Insolvenzordnung falle auf, dass diese lediglich wenige Vorschriften dazu enthält, wie der Insolvenzverwalter/Treuhänder das von ihm zu verwaltende Vermögen zu verwalten hat und auf welche Weise er wiederum kontrolliert wird. Es gehe der Gesetzesinitiative nicht darum, den Insolvenzverwalter durch neue repressive Regelungen einer verschärften Kontrolle zu unterwerfen, sondern in erster Linie um die Etablierung einer "transparenteren Verfahrensführung" zur Vorbeugung.

Was regelt GAVI?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, daß die beim Insolvenzgericht einzureichenden Tabellen und Verzeichnisse in Inhalt, Gliederung und Gestaltung standardisiert werden können, um so den Arbeitsablauf sowohl bei den Gerichten als auch bei den Verwaltern zu vereinfachen und die Kommunikation zu verbessern. Ferner soll zur Qualitätssicherung ein Mindestinhalt für die Zwischenberichte festgelegt werden. Gleiches gilt für die Schlussrechnung, die sich bisher nach Inhalt und Aufbau von Verwalter zu Verwalter erheblich unterschieden, was die Arbeit der Gerichte erheblich erschwere. Auch bei den verschiedenen Gerichten bestünden derzeit sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was Inhalt einer Schlussrechnungsprüfung ist und wie intensiv die Prüfung ausfallen solle. Auch aus diesem Grund solle daher auch die Schlussrechnung in Aufbau und Gestaltung vereinheitlicht werden. Hinzu treten sollen Regelanforderungen an die Prüfung auf Seiten des Gerichts.

Ein weiteres Anliegen des Gesetzesentwurfes sei es, die Gläubiger nach Möglichkeit wieder verstärkt in das Verfahren einzubeziehen. Die mit Einführung der Insolvenzordnung verbunden Erwartung, die Gläubiger würden fortan das Verfahren selbst aktiv mitgestalten und zugleich auch eine Kontrollfunktion gegenüber dem Insolvenzverwalter wahrnehmen, erfülle sich in den seltensten Fällen. Aus diesem Grund solle unter anderem die Vergütung für Gläubigerausschußmitglieder angehoben werden, damit auch betriebswissenschaftlich versierte Gläubiger einen Anreiz erhalten, eine Tätigkeit im Gläubigerausschuss aufzunehmen. In diesem Zusammenhang solle auch schon im Eröffnungsverfahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen vorläufigen Gläubigerausschusses bestellen zu können.

Ferner sollen durch das GAVI die Möglichkeiten des Gerichts verbessert werden, Aufsichtsmaßnahmen gegen Insolvenzverwalter zu vollstrecken. Darüber hinaus schaffe der Entwurf die datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine Ergänzung der MiZi und der MiStra, um weitgehend sicherzustellen, dass das Insolvenzgericht von Zivil-, Straf- und Vollstreckungsverfahren gegen Insolvenzverwalter Kenntnis erhält. Schließlich sehe der Entwurf die Einführung einer Pflichtversicherung vor.

Wird GAVI kommen?

Ob GAVI in seiner derzeitigen Form tatsächlich verabschiedet werden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Bei Insolvenzverwaltern aber auch bei einigen Insolvenzgerichten regt sich erheblicher Widerstand mit schlagenden Argumenten (lesenswert hierzu ein Aufsatz des Hamburger Insolvenzrichters Frank Frind: Eine Bewertung des Referentenentwurfes v. 14.5.2007 aus dem LMJ NRW eines "Gesetzes zur Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)" (Word-Dokument, gespeichert beim Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte). Allerdings wird in der Insolvenzszene überwiegend ein Bedürfnis gesehen, bestimmte Standards in der Insolvenzverwaltung zu etablieren. Dies ergibt sich auch aus den Ende 2007 herausgegebenen Empfehlungen der "Uhlenbruck-Kommission" (Kommission "Qualitätskriterien zur Vorauswahl und Bestellung von Insolvenzverwaltern sowie Transparenz, Aufsicht und Kontrolle in Insolvenzverfahren"), deren Ausschuss B sich ebenfalls mit der Thematik "Transparenz, Aufsicht und Kontrolle im Rahmen der Insolvenzverwaltertätigkeit" befaßte. Die Ergebnisse der Uhlenbruck-Kommission sind in der ZIP 2007, 1432 nachzulesen.

Wie geht das ProInso-Entwicklerteam mit dem Thema GAVI um?

Unabhängig von der Frage, ob GAVI in der vorgesehenen Form Gesetzesrealität werden wird, ist bereits jetzt in der Insolvenzpraxis die Tendenz zu verzeichnen, von den Verwaltern eine höhere Transparanz hinsichtlich ihrer Verfahrensführung und insbesondere der Dokumentation der Masseverwaltung und -verwertung zu verlangen. Da GAVI selbst keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der neuen Verzeichnisse und weiteren Dokumente enthält, sondern die Ausarbeitung der vereinheitlichenden Standards dem Verordnungsgeber überlassen will, steht derzeit noch überhaupt nicht fest, welche Konsequenzen GAVI letztlich für die verschiedenen Druckausgaben haben wird. Mit der kostenlosen Insolvenzverwaltungssoftware ProInso sind Insolvenzverwalter und Treuhänder für die neuen Anforderungen auf jeden Fall gewappnet. Bereits jetzt können fortgeführte Masseverzeichnisse mit "Momentaufnahmen" erstellt werden, um diese den Zwischenberichten als "aktuellen Verwertungsstand" beizufügen. Durch die enge Verzahlung mit dem internetbasierten Informationssystem ReQuest, auf dem beliebige Domumente passwortgeschützt bereitgestellt werden können, kann schon jetzt eine hochtransparente Verfahrensführung gewährleistet werden. Das ProInso-Team baut zudem die Dokumentationsmöglichkeiten immer weiter aus. Sollte es tatsächlich zu bundesweit vereinheitlichten Tabellen und Verzeichnissen kommen (wobei erhebliche Zweifel an der logistischen und technischen Umsetzbarkeit auf der "Justizseite" angemeldet werden dürfen), so würden diese umgehend in ProInso zur Verfügung stehen, so dass ProInso-Nutzer stets auf dem aktuellen Stand sind und die geforderten Dokumente einfach erstellen und gegebenenfalls auch elektronisch übermitteln können.