InsVV § 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
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InsVV § 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 1.120 Euro.
Bisherige Versionen
- Stand vom 26.04.2007 18:07
- Stand vom 07.09.2014 12:38
- Stand vom 14.09.2014 15:52
- Stand vom 17.11.2017 12:52
- Stand vom 15.01.2021 17:34
- Stand vom 15.01.2021 17:59
Unterschiede zur alten InsVV
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