Kategorie:Gesetzestext GesO

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Gesamtvollstreckungsordnung (GesO)

vom 6. Juni 1990 (Fundstelle: BGBl. I 1991 S. 1186-1190)

Zuletzt geändert durch Artikel 31 des Justizmitteilungsgesetzes und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG) vom 18. Juni 1997 (BGBl. I 1997, 1430)

Zur Beachtung: Die Gesamtvollstreckungsordnung vom 06.06.1990 galt im Gebiet der ehemaligen DDR bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Für Gesamtvollstreckungsverfahren ist sie nach wie vor gültig.


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