Kategorie:InsO § 254-269 Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
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- InsO § 254 Allgemeine Wirkungen des Plans
- InsO § 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
- InsO § 254b Wirkung für alle Beteiligten
- InsO § 255 Wiederauflebensklausel
- InsO § 256 Streitige Forderungen. Ausfallforderungen
- InsO § 257 Vollstreckung aus dem Plan
- InsO § 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- InsO § 259 Wirkungen der Aufhebung
- InsO § 259a Vollstreckungsschutz
- InsO § 259b Besondere Verjährungsfrist
- InsO § 260 Überwachung der Planerfüllung
- InsO § 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
- InsO § 262 Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters
- InsO § 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte
- InsO § 264 Kreditrahmen
- InsO § 265 Nachrang von Neugläubigern
- InsO § 266 Berücksichtigung des Nachrangs
- InsO § 267 Bekanntmachung der Überwachung
- InsO § 268 Aufhebung der Überwachung
- InsO § 269 Kosten der Überwachung
- InsO § 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
- InsO § 269b Zusammenarbeit der Gerichte
- InsO § 269c Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse
- InsO § 269d Koordinationsgericht
- InsO § 269e Verfahrenskoordinator
- InsO § 269f Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators
- InsO § 269g Vergütung des Verfahrenskoordinators
- InsO § 269h Koordinationsplan
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