InsVV § 7 Umsatzsteuer
Aus Insopedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
InsVV § 7 Umsatzsteuer
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.