Kategorie:Gesetzestext InsStatG
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Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
vom 07.12.2011 (Fundstelle: BGBl. I 2011, 2582 (Nr. 64), 2589), Geltung ab 01.01.2013
Erfolgte Änderungen
Eingeführt durch Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (InsOuaÄndG)
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Seiten in der Kategorie „Gesetzestext InsStatG“
Folgende 7 Seiten sind in dieser Kategorie, von 7 insgesamt.
- InsStatG § 1 Insolvenzstatistik
- InsStatG § 2 Erhebungsmerkmale
- InsStatG § 5 Veröffentlichung und Übermittlung
- InsStatG § 6 Übergangsregelung
- InsStatG § 3 Hilfsmerkmale
- InsStatG § 5a Nutzung der Insolvenzbekanntmachungen
- InsStatG § 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung
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