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Neues und Langfristiges

Gläubigerinformationssystem ReQuest

Das Gläubigerinformationssystem ReQuest erfüllt alle Anforderungen der Gesetzesänderung ab dem 17.07.2024. Insbesondere ist auch der in § 5 Abs. 5 n.F. geforderte verfahrensbezogene passwortgeschützte Gerichtszugang zur Ausübung der Aufsicht nach § 58 InsO eingerichtet, der dem Gericht nach Verfahrenseröffnung mitgeteilt werden kann.

Unter anderem hierzu haben wir eine aufgezeichnete Zoom Einführungsschulung als Video hinterlegt.

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