Kategorie:Gesetzestext VergVO
Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirats (Vergütungsverordnung) (VergVO) (juris: KonkVwVergV)
vom 25. Mai 1960 (BGB1. I S. 329)
Zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung vom 11. Juni 1979 (BGB1. I S. 637) zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirats.
ZUR BEACHTUNG: Diese Verordnung ist nicht mehr aktuell und hat nur noch Gültigkeit für Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsverfahren, die bis zum 31.12.1998 eröffnet worden sind. Für alle danach eröffneten Verfahren, bei denen es sich um Insolvenzverfahren handelt, gilt die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
Kommentare zu Paragraphen
Liste aller VergVO Kommentare
Kommentare
Unterkategorien
Diese Kategorie enthält die folgenden 4 Unterkategorien (4 insgesamt):
Seiten in der Kategorie „Gesetzestext VergVO“
Folgende 16 Seiten sind in dieser Kategorie, von 16 insgesamt.