Insolvenzverwaltung

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"Am Anfang war die Akte"

Ein neues Verfahren beginnt regelmäßig damit, dass Sie, manchmal nach telefonischer "Vorwarnung", eine Akte aus der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes erhalten. Bei größeren Verfahren erhalten Sie häufig erst einmal einen Gutachtenauftrag zur Ermittlung und Bewertung des Schuldnervermögens. Möglicherweise hat der Insolvenzrichter aber auch schon Sicherungsmaßnahmen ergriffen, insbesondere die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Sie zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit oder ohne Verfügungsbefugnis bestellt.

In kleineren Verfahren, insbesondere den sogenannten "IK-Verfahren" (Verbraucherinsolvenzen) oder in den "Kleinst-IN-Verfahren", bei denen Eröffnungsgrund und Verfahrenskostendeckung nach Auffassung des zuständigen Insolvenzrichters ohne weiteres gegeben sind, bekommen Sie häufig auch ein bereits eröffnetes Verfahren auf den Tisch. Dies kommt in der Praxis immer häufiger vor, seitdem Schuldnern, die natürliche Personen sind, in zunehmenden Maße die Stundung der Verfahrenskosten gemäß § 4a InsO gewährt wird. Die Ablösung dieses den Fiskus zunehmend belastenden Systems durch das seitens der Legislative angedachte neue "Entschuldungsverfahren" ist zwar absehbar, bis dahin werden aber noch viele Klein- und Kleinstverfahren durch Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgewickelt werden müssen.

ProInso kann Sie in allen Verfahrensstadien bei der täglichen Arbeit unterstützen. Insbesondere lässt es Sie einen Überblick über ihre Termine behalten und übernimmt für Sie die Information der Gläubiger und anderer Verfahrensbeteiligter. Viele der anfallenden Standardaufgaben können quasi "per Knopfdruck" erledigt werden.

Gutachtenphase

In der Gutachtenphase sollte zunächst das Verfahren in ProInso eingegeben werden. Die erfolgt über den Menüpunkt Verfahren-Neues Verfahren oder wahlweise über die Schaltfläche Neues Blatt.

Es erscheint ein "Assistent", d.h. ein kleines Programmfenster, in dem mehrere Schritte durchlaufen werden können. Der Assistent leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben, die Sie eingeben sollten. Die fett gedruckten Angaben sind Pflichtangaben, die normal gedruckten sind freiwillige Angaben.

Wenn Sie das Datum des Gutachtenauftrages eingeben, übernimmt ProInso diese Information in seine Terminverwaltung. Sie werden dann in "ProInso aktuell" an die Abgabe des Gutachtens erinnert. Alle Termine können unter dem Terminreiter angelegt werden.

Erfassung der bekannten Gläubiger

Wenn Sie bereits in der Gutachtenphase absehen können, dass es zu einer Eröffnung des Verfahrens kommen wird, empfiehlt es sich, schon jetzt mit der Eingabe der bekannten Gläubiger anzufangen, damit diese zeitnah nach der Eröffnung angeschrieben werden können und Sie zudem das Gläubigerverzeichnis nach § 152 InsO präsentieren können.

Die Motivation der Schuldner zur Mitarbeit ist erfahrungsgemäß in der Anfangsphase des Verfahrens höher als in seinem späteren Verlauf. Wenn der Schuldner einen Internetzugang oder Zugang zu einem Arbeitsplatzrechner mit einer Excelinstallation besitzt, dann können Sie ihn bitten, eine Liste seiner Gläubiger nebst Gläubigervertretern einschließlich Anschriften und Zeichen in einem für ProInso importierbaren Format zu erstellen. Die vom Schuldner erstellten Daten können Sie dann bequem in ProInso importieren.

ProInso erstellt für jedes Verfahren ein Schuldnerpasswort, mit dem der Schuldner auf die Internetseite www.mein-verfahren.info gelangt, auf welcher er seine Gläubiger, die Gläubigervertreter und die sonstigen Daten angeben kann.

Hier zeigt sich wieder einmal die Nützlichkeit der Webanbindung von ProInso. Wie die Zusammenstellung der Gläubiger online funktioniert, können Sie sich auf der Demo-Internetseite:

www.mein-verfahren.info/demo

ansehen (Passwort: "demo"). Die vom Schuldner über diese Webschnittstelle eingegebenen Daten sind auf einfache Weise in ProInso einlesbar.

Vorläufige Insolvenzverwaltung

Wenn das Gericht im Eröffnungsverfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung anordnet, dann wird das Verfahren automatisch öffentlich, da die Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht öffentlich bekanntgegeben werden. Derzeit nutzen die Gerichte hierfür die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Auch in dieser Phase haben die Gläubiger bereits ein Interesse am Fortgang des Verfahrens. Als vorläufiger Insolvenzverwalter können Sie bereits jetzt allgemeine Fragen zentral über die Webschnittstelle ReQuest beantworten und verfahrensbezogene Dokumente von allgemeinem Interesse allen Verfahrensbeteiligten zugänglich machen.

Insolvenzverwaltung im eröffneten Verfahren

Im eröffneten Verfahren kann praktisch die gesamte Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten über die Internetschnittstelle ReQuest abgewickelt werden. Auch ohne die Benutzung von ReQuest lassen sich die üblichen Sachstandsanfragen der Gläubiger bequem über die standardisierte Gläubigermitteilung beantworten.

Nach Abschluss der Forderungsprüfung können Verteilungsverzeichnisse erstellt werden und Quotenzahlungen auf vorgedruckten Überweisung/Zahlschein-Formularen (derzeit Avery-Zweckform Nr. 2816) vorgenommen werden.

Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren

Auch in der Wohlverhaltensperiode unterstützt ProInso den Treuhänder. Sobald das Verfahren in die Wohlverhaltensperiode übergeleitet wurde und Sie entsprechend im Verfahrensreiter den Stand des Verfahrens auf "Wohlverhaltensperiode" geändert haben, legt ProInso die Berichtstermine fest, zu denen Sie als Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode ihre Zwischenberichte an das Insolvenzgericht abzugeben haben. Ein standardisiertes Anschreiben an den Schuldner fordert diesen auf, turnusgemäß über seine Einkünfte und weitere verfahrensrelevante Gegebenheiten (Änderung Anschrift, Änderungen bei den Unterhaltsverpflichtungen, etc.) Auskunft zu erteilen.

Ferner können auch in diesem Verfahrensabschnitt Verteilungen gemäß Schlussverteilungsverzeichnis vorgenommen werden. Hierzu dient das Verteilungsverzeichnis gemäß § 292 Abs. 1 InsO.

Siehe auch

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