Assistent Massegegenstände

Aus Insopedia
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Der Assistent Massegegenstände dient dazu, Absonderungsrechte in Bezug auf vorhandene (und auch noch nicht vorhandene) Massegegenstände zu verwalten.

Der Aufruf des Assistenten erfolgt über den Forderungsreiter des Gläubigers. Sobald dort die Schaltfläche "Neues Abs.-Recht" angeklickt wird, öffnet sich der Assistent. Bei bereits angelegten Absonderungsrechten kann der Assistent auch über die Schaltfläche "Verwalten" unter dem Forderungsreiter aufgerufen werden.

Zu den einzelnen Funktionen des Assistenten:

Das Pulldown-Menü '§ Absonderungsrecht festlegen'

Im Assistenten tragen Sie zunächst ein, welcher Natur das Absonderungsrecht des Gläubigers ist. Eine Auswahlbox (Pulldown-Menü) gibt die gängigsten Absonderungsgründe vor. Die dort vorhandene Auswahlliste sollte in aller Regel bereits einen passenden Eintrag beinhalten. Tut sie dies nicht, kann über den Schaltknopf rechts vom Pulldown-Menü die Konfiguration geöffnet werden und eine neue Art von Absonderungsrecht festgelegt werden.

Das Menü 'Neuen Gegenstand im Aktiva-Verzeichnis anlegen'

Der Assistent hat im unteren Bereich eine Liste mit allen unter dem Aktiva-Reiter des Verfahrens bereits erfassten Gegenständen. Absonderungsrehte, die sich auf diese Gegenstände beziehen, können durch simples Anhaken mit einem oder mehreren vorhandenen Gegenständen verknüpft werden.

Sollte der Gegenstand, auf den sich das gerade zu bearbeitende Absonderungsrecht bezieht, dort noch nicht erfasst sein, können Sie ihn direkt im Assistenten neu anlegen (er erscheint dann anschließend auch im Aktiva-Verzeichnis). Wählen Sie hierzu die passende Kategorie (Bilanzposition des Gegenstandes) und benennen sie ihn in dem Freitext-Feld darunter möglichst genau (Beispiele hierfür: "Forderungen gegen Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-K", "gesamtes Warenlager in der Lagerstraße 2", "BMW 318i amtliches Kennzeichen B - MW 1234", "pfändbares Einkommen bis zwei Jahre nach Insolvenzeröffnung (Datum)" oder dergleichen mehr). Falls der Gegenstand beim Schuldner gar nicht (mehr) vorhanden ist (Paradebeispiel: weiterveräußerte oder verbaute Vorbehaltsware), so können Sie als Gegenstand angeben "(wahrscheinlich) nicht mehr vorhandene Vorbehaltsware". Anschließend können Sie noch den "aktuellen Wert" (d.h. in der Regel den Wert zu dem Sie den Gegenstand voraussichtlich verwerten können) angeben und eine eventuelle Begrenzung des gerade bearbeiteten Drittrechts (wenn das Drittrecht nicht in voller Höhe der ihm zugrundeliegenden Forderung am Verwertungserlös dieses Gegenstandes partizipiert. Beispiele: Gläubiger hat eine Limitierung mit dem Schuldner vereinbart oder gegenüber dem Insolvenzverwalter oder Mitgläubigern akzeptiert, z.B. im Falle einer Sicherheitenpoolbildung).

Die Auswahlliste 'Zugehörige Gegenstände auswählen'

Ist der bzw. sind die Gegenständ(e), auf die sich das Absonderungsrecht bezieht, bereits unter dem Aktiva-Reiter des Verfahrens erfasst, so kann das Absonderungsrecht einfach durch anklicken der Checkbox links neben diesem Gegenstand diesem zugeordnet werden. Eine etwaige betragsmäßige Limitierung des Drittrechts (Paradebeispiel: Sicherheitenpoolvereinbarung mehrerer Gläubiger) muß dann direkt in die Tabelle eingetragen werden.

Die Schaltfläche 'Abbrechen'

Bewirkt ein Verlassen des Assistenten, ohne dass die vorgenommenen Änderungen gespeichert werden.

Die Schaltfläche 'OK'

Speichert die vorgenommenen Änderungen und verläßt den Assistenten.

Hinweis

Bitte beachten Sie, daß aufgrund der gegenwärtigen Gerichtsschnittstellen (ITR-Format und TAB-Format) diese Information nur im Rahmen eines Kommentarfeldes übergeben wird.