Assistent Verfahren neu anlegen

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Verfahrensart

Zunächst sollten Sie auswählen, um was für ein Verfahren es sich überhaupt handelt. Da Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren heutzutage nicht mehr wirklich in Betracht kommen (sie sind in ProInso nur aus historischen und Kompatibilitätsgründen vorgesehen und für den Fall, dass ein Altfall eines ausgeschiedenen Kollegen oder ein Altfall aus dem eigenen Bestand in ProInso übernommen werden soll) sind vor allem die Verfahrensarten "Insolvenzverfahren" oder "Verbraucherinsolvenzverfahren" die "üblichen Verdächtigen".

Wenn das Insolvenzgericht dem Verfahren ein IK-Aktenzeichen gegeben hat, handelt es sich in aller Regel ein "Verbraucherinsolvenzverfahren", trägt es ein IN-Aktenzeichen, ist es ein Regelinsolvenzverfahren, mithin ein "Insolvenzverfahren". Diese Unterscheidung ist für ProInso wichtig, da sie die Nomenklatur betrifft. Im eröffneten Verfahren, das entweder "vereinfachtes Insolvenzverfahren" oder einfach "Insolvenzverfahren" heißt, werden Sie entweder "Treuhänder" oder "Insolvenzverwalter" heißen. Dies soll ProInso richtig ausgeben und daher sollte die richtige Verfahrensart angegeben werden.

Aktenzeichen

Nach Betätigung der Schaltfläche "Aktenzeichen" kann das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Manchmal kommt es vor, dass Insolvenzverfahren vom Gericht mehrere Aktenzeichen erhalten haben, insbesondere wenn mehrere Gläubiger Insolvenzanträge gestellt haben. Sie können daher in ProInso ebenfalls mehrere Aktenzeichen angeben. Das führende Aktenzeichen (wird vom Insolvenzgericht festgelegt) sollten Sie als "Hauptzeichen" kennzeichnen (es wird dann fett dargestellt).

Internes Aktenzeichen

Anschließend geben Sie Ihr optionales internes Aktenzeichen an.

Bundesland und Gericht

Wählen aus dann in den Pulldownlisten das Bundesland und den Sitz des zuständigen Insolvenzgerichtes aus.

Rechtspfleger

Die Bezeichnung des Rechtspflegers können Sie in der reinen Gutachtenphase vernachlässigen. Ein Rechtspfleger erhält die Akte erst, wenn das Verfahren eröffnet ist. Dann können Sie ihn immer noch nachträglich eingeben. Beachten Sie bitte, dass Rechtspfleger über diese Einstellung Zugriff auf ReQuest erhalten können (Rechtspfleger eingeben)

Verfahrensstand

Bei einem neuen Verfahren sollte in der Regel "Antragstellung" die richtige Wahl. ProInso benutzt die Angabe des Verfahrensstandes um Plausibilitätskontrollen durchführen zu können und um für den jeweiligen Stand unnötige Optionen ausblenden zu können.

Verwalterbezeichnung

Bei der "Verwalterbezeichnung" geben Sie "Sachverständiger" ein, es sei denn Sie sind schon als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, dann natürlich "vorläufiger Insolvenzverwalter".

Anschließend drücken Sie auf die Schaltläche "Weiter". Als nächstes werden die Schuldnerdaten eingegeben.

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