Assistent Verfahren neu anlegen
Der Assistent führt Sie in mehreren Schritten zur Anlage eines neuen Verfahrens.
Verfahrensart
Im ersten Schritt sollten Sie auswählen, um was für ein Verfahren es sich handelt. Bei aktuellen Verfahren kommen In aller Regel die ersten beiden Alternativen: Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren ab dem 01.10.2023, also der Reformstufe III der Insolvenzordnung, in Betracht.
Wenn das Insolvenzgericht dem Verfahren ein IK-Aktenzeichen gegeben hat, handelt es sich in aller Regel ein "Verbraucherinsolvenzverfahren", trägt es ein IN-Aktenzeichen, ist es ein Regelinsolvenzverfahren, mithin ein "Insolvenzverfahren". Diese Unterscheidung ist für ProInso wichtig, da sie die Nomenklatur betrifft. Im eröffneten Verfahren, das entweder "vereinfachtes Insolvenzverfahren" oder einfach "Insolvenzverfahren" heißt. Dies soll ProInso richtig ausgeben und daher sollte die richtige Verfahrensart angegeben werden.
Aktenzeichen
Nach Betätigung der Schaltfläche "Aktenzeichen" kann das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Manchmal kommt es vor, dass Insolvenzverfahren vom Gericht mehrere Aktenzeichen erhalten haben, insbesondere wenn mehrere Gläubiger Insolvenzanträge gestellt haben. Sie können daher in ProInso ebenfalls mehrere Aktenzeichen angeben. Das führende Aktenzeichen (wird vom Insolvenzgericht festgelegt) sollten Sie als "Hauptzeichen" kennzeichnen (es wird dann fett dargestellt).
Internes Aktenzeichen
Anschließend geben Sie Ihr optionales internes Aktenzeichen an.
Bundesland und Gericht
Wählen aus dann in den Pulldownlisten das Bundesland und den Sitz des zuständigen Insolvenzgerichtes aus. ProInso versucht anhand des Aktenzeichens, dies bereits richtig für Sie vorauszuwählen.
Rechtspfleger
Die Bezeichnung des Rechtspflegers können Sie in der reinen Gutachtenphase vernachlässigen. Ein Rechtspfleger erhält die Akte erst, wenn das Verfahren eröffnet ist. Dann können Sie ihn immer noch nachträglich eingeben. Beachten Sie bitte, dass Rechtspfleger über diese Einstellung Zugriff auf ReQuest erhalten können (Rechtspfleger eingeben)
Verfahrensstand
Bei einem neuen Gutachtenauftrag sollte in der Regel "Antragstellung" die richtige Wahl sein. Wenn das Verfahren bereits eröffnet ist, geben Sie dies an. ProInso benutzt die Angabe des Verfahrensstandes um Plausibilitätskontrollen durchführen zu können und um für den jeweiligen Stand unnötige Optionen ausblenden zu können.
Verwalterbezeichnung
Bei der "Verwalterbezeichnung" geben Sie "Sachverständiger" ein, es sei denn Sie sind schon als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, dann natürlich "vorläufiger Insolvenzverwalter". im eröffneten Verfahren natürlich „Insolvenzverwalter".
Anschließend drücken Sie auf die Schaltfläche "Weiter". Als nächstes werden die Schuldnerdaten eingegeben.