Diskussion:VergVO § 15

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Warum beginnt der Kommentar mit Artikel *2*?

Weil das in der Vorlage so war (sechste Seite), es handelt sich um ein Artikelgesetz und Artikel 1 enthält wahrscheinlich die Änderungen einiger Paragraphen in der VergVO, während Artikel 2 und 3 Übergangs- und Schlußbestimmungen sind, die darüber Auskunft geben, ab wann und für welche Fälle diese Änderungen gelten. -- Linneberg 11:06, 16. Jun. 2007 (CEST)

Ok, aber dann sollten die Schluß- und Übergangsvorschriften beim § 16 stehen, oder einen eigenen Artikel bekommen. Sie sind kein Kommentar. --Ruhrmann 12:59, 16. Jun. 2007 (CEST)

Ist mir wurscht. Ich habe das zum 15 gepackt, weil es fast nur um die Geltung in Berlin geht, die in 15 geregelt ist, aber wenn Du das gern woanders hinschieben möchtest, habe ich dagegen keine Einwände -- Linneberg 15:28, 16. Jun. 2007 (CEST)