Navigation Verfahren-Monitor

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Programmstruktur

Der Monitor ist ein neues Feature und wird in Zukunft immer weiter ausgebaut werden. Er soll den Verwalter quasi als Cockpit dienen, um alle wesentlichen Verfahrensparameter auf einen Blick erfassen und erforderlichenfalls innerhalb kürzester Zeit korrigierend eingreifen zu können.

Aktiva (Massegegenstände)

Hier wird in dem Tabellenabschnitt die Anzahl der erfaßten Massegegenstände, deren zu berücksichtigender Wert, die gegebenenfalls bereits erzielten Verwertungserlöse, die vorhandenen Drittrechte, die wegen dieser Drittrechte vorzunehmenden Absonderungen, die Massekostenanteile und die sich unter Berücksichtung der Massekostenanteile ergebende freie Masse ausgegeben.

Unterhalb des Tabellenabschnitts wird, farblich gekennzeichnet, die Anzahl der verwerteten Gegenstände sowie die Anzahl der Gegenstände ausgegeben, für die jeweils ein bestimmter Status (rot/gelb/grün) gesetzt wurde.

Passiva (Gläubiger)

Hier wird in dem Tabellenabschnitt die Anzahl der im Rang des § 38 InsO angemeldeten Verbindlichkeiten, die Summe der dinglich gesicherten Absonderungsforderungen, die Summe der Verfahrenskosten, die Summe der Masseverbindlichkeiten, die Summe der Neumasseverbindlichkeiten, die Summe der nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO einschließlich des Ausfalls der Absonderungsgläubiger, die Summe der nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO, die Summe der nicht angemeldeten Forderungen sowie, informatorisch, der bereits in der Summe der ungesicherten Insolvenzforderungen enthaltene Ausfall der Absonderungsgläubiger ausgegeben. Die farbigen Unterstreichungen der Summen in den jeweiligen Spalten sollen signalisieren, ob die Beträge durch die vorgefundenen Vermögensgegenstände gedeckt sind oder nicht. Der Wert 'Dingl. ges.' wird grün unterstrichen, wenn er durch den Wert 'abzusondern' im Aktiva-Bereich des Monitors gedeckt ist (idealerweise stimmen diese Werte ohnehin überein). Er wird gelb unterstrichen, wenn zwar ein Betrag in 'abzusondern' eingetragen ist, dieser aber niedriger liegt als der Wert in 'Dingl. ges.'. Er wird rot unterstrichen, wenn er größer Null ist und der der Wert 'abzusondern' Null ist.

Bei allen anderen Werten im Passiva-Bereich bedeutet eine grüne Unterstreichung, dass der jeweilige Betrag durch die 'freie Masse' gedeckt ist, eine gelbe Unterstreichung, dass dieser Betrag durch die 'freie Masse' nur teilweise gedeckt ist und eine rote Unterstreichung, dass dieser Betrag durch die 'freie Masse' überhaupt nicht gedeckt ist. Bei einer vollständigen Eingabe aller Vermögenswerte und aller Verbindlichkeiten lässt sich somit sofort ersehen, ob ein Verfahren masseunzulänglich oder gar massearm ist. Ferner kann auf einen Blick erfasst werden, ob die Absonderungsgegenstände vollständig und korrekt (und vor allem korrespondierend mit den eingetragenen Ausfällen der Absonderungsgläubiger) eingetragen wurden.

Unterhalb des Tabellenabschnitts wird, farblich gekennzeichnet, die Anzahl der geprüften Forderungen gemäß §§ 38 und 39 InsO mit abgehaltenem Prüfungstermin, die Anzahl der Forderungen, bei denen ein abgehaltener Prüfungstermin nicht vorhanden ist und die Anzahl der Forderungen, für die noch keine Erklärung des Verwalters eingetragen wurde. Es erschließt sich somit auf einen Blick, wie viele ungeprüfte Forderungen noch vorhanden sind und ob ggf. noch ein besonderer Prüfungstermin beantragt werden muss.

Drittrechte Aktiva/Passiva

  1. Überprüfung, ob die Summe der abzusondernden Beträge mit der Summe der dinglich gesicherten Absonderungsforderungen übereinstimmt. Anderenfalls wird die von ProInso erzeugte Bilanz unstimmig sein.
  2. Überprüfung, ob die eingetragenen Drittrechte mit der Summe der dinglich gesicherten Absonderungsforderungen und dem eingetragenen Ausfall übereinstimmen. Idealerweise stimmen diese Werte überein, da die Gläubiger mit ihren Drittrechten entweder aus den Absonderungsgegenständen befriedigt werden oder, im übrigen, mit ihnen ausfallen.

Erweiterte Überprüfung von Verfahrensdaten (Validierung)