Erste Schritte

Aus Insopedia
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Grundlegende Konfiguration

Aktive Bundesländer

  1. Klicken Sie im linken Navigationsbereich des Konfigurations Assistenten auf "LÄNDER"
  2. Deaktivieren Sie alle Bundesländer, in denen Sie keine Verfahren haben. Klicken Sie hierzu solange auf das jeweilige Kästchen in der AKTIV Spalte, bis kein Haken mehr dargestellt wird.

Durch die Minimierung der Bundesländer vereinfachen sich spätere Auswahlvorgänge, da weniger Optionen angezeigt werden müssen.

Verwalterdaten

  1. Klicken Sie im linken Navigationsbereich des Konfigurations Assistenten auf "VERWALTER"
  2. Falls Sie noch keinen Eintrag angelegt haben oder einen Neuen anlegen möchten, klicken Sie bitte auf den kleinen schwarzen Kreis:
    Navigation-Datenbanksteuerung.png
  1. Füllen Sie bitte die relevanten Felder aus.
  2. Schließen Sie Eingabe durch Anklicken des Hakens (rechts vom X) ab.

Rechtspfleger

  1. Klicken Sie im linken Navigationsbereich des Assistenten auf "RECHTSPFLEGER"
  2. Falls Sie noch keinen Eintrag angelegt haben oder einen Neuen anlegen möchten, klicken Sie bitte auf den kleinen schwarzen Kreis:
    Navigation-Datenbanksteuerung.png
  3. Füllen Sie bitte die relevanten Felder aus. Wählen Sie zuerst das Bundesland und das zugehörige Gericht aus. Mindestens müssen noch Anrede und Name angeben werden.
  4. Soll der Rechtspfleger Zugriff auf ReQuest erhalten, teilen Sie ihm bitte ein Passwort zu. Klick Sie hier auf das kleine Quadrat ganz rechts vom Passwort Eingabefeld (Der C-Knopf kopiert das Passwort in die Windows Zwischenablage). Ein Rechtspfleger kann natürlich nur die ihm zugeordneten Verfahren einsehen.
  5. Schließen Sie Eingabe durch Anklicken des Hakens (rechts vom X) ab.

Postämter

Für die Erzeugung von Zustelllisten benötigte ProInso die Angabe der Postämter.

  1. Klicken Sie im linken Navigationsbereich des Assistenten auf "POSTÄMTER"
  2. Falls Sie noch keinen Eintrag angelegt haben oder einen Neuen anlegen möchten, klicken Sie bitte auf den kleinen schwarzen Kreis:
    Navigation-Datenbanksteuerung.png
  3. Klicken in der Spalte "NAME" auf die Eingabezeile und geben Sie Bezeichnung des Postamtes ein.
  4. Schließen Sie Eingabe durch Anklicken des Hakens (rechts vom X) ab.

Das erste Verfahren

Die Grundkonfiguration liegt hinter Ihnen. Nun können Sie das erste Verfahren anlegen: Klicken Sie auf Navigation-Icon-NeuesVerfahren.png oder wählen Sie im Programmmenu:

VERFAHREN -> NEUES VERFAHREN.

Es öffnet sich der Assistent zum Anlegen neuer Verfahren.

Eingabe von Aktenzeichen und Gericht

Verfahrensart

Zunächst sollten Sie auswählen, um was für ein Verfahren es sich überhaupt handelt. Da Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren heutzutage nicht mehr wirklich in Betracht kommen (sie sind in ProInso nur aus historischen und Kompatibilitätsgründen vorgesehen und für den Fall, dass ein Altfall eines ausgeschiedenen Kollegen oder ein Altfall aus dem eigenen Bestand in ProInso übernommen werden soll) sind vor allem die Verfahrensarten "Insolvenzverfahren" oder "Verbraucherinsolvenzverfahren" die "üblichen Verdächtigen". Wenn das Insolvenzgericht dem Verfahren ein IK-Aktenzeichen gegeben hat, handelt es sich in aller Regel ein "Verbraucherinsolvenzverfahren", trägt es ein IN-Aktenzeichen, ist es ein Regelinsolvenzverfahren, mithin ein "Insolvenzverfahren". Diese Unterscheidung ist für ProInso wichtig, da sie die Nomenklatur beeinflußt, die von ProInso in den Ausdrucken benutzt wird. Im eröffneten Verfahren, das entweder "vereinfachtes Insolvenzverfahren" oder einfach "Insolvenzverfahren" heißt, werden Sie entweder "Treuhänder" oder "Insolvenzverwalter" heißen. Dies soll ProInso richtig ausgeben und daher sollte die richtige Verfahrensart angegeben werden.

Aktenzeichen

Nach Betätigung der Schaltfläche "Aktenzeichen" kann das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Manchmal kommt es vor, dass Insolvenzverfahren vom Gericht mehrere Aktenzeichen erhalten haben, insbesondere wenn mehrere Gläubiger Insolvenzanträge gestellt haben. Sie können daher in ProInso ebenfalls mehrere Aktenzeichen angeben. Das führende Aktenzeichen (wird vom Insolvenzgericht festgelegt) sollten Sie als "Hauptzeichen" kennzeichnen (es wird dann fett dargestellt).

Internes Aktenzeichen

Anschließend geben Sie Ihr optionales internes Aktenzeichen an.

Bundesland und Gericht

Wählen aus dann in den Pulldownlisten das Bundesland und den Sitz des zuständigen Insolvenzgerichtes aus.

Rechtspfleger

Die Bezeichnung des Rechtspflegers können Sie in der reinen Gutachtenphase vernachlässigen. Ein Rechtspfleger erhält die Akte erst, wenn das Verfahren eröffnet ist. Dann können Sie ihn immer noch nachträglich eingeben. Beachten Sie bitte, dass Rechtspfleger über diese Einstellung Zugriff auf ReQuest erhalten können (Rechtspfleger eingeben).

Verfahrensstand

Bei einem neuen Verfahren sollte in der Regel "Antragstellung" die richtige Wahl sein. ProInso benutzt die Angabe des Verfahrensstandes, um Plausibilitätskontrollen durchführen zu können und um für den jeweiligen Verfahrensstand unnötige Optionen ausblenden zu können.

Verwalterbezeichnung

Bei der "Verwalterbezeichnung" geben Sie "Sachverständiger" ein, es sei denn, Sie sind schon als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, dann natürlich "vorläufiger Insolvenzverwalter". Anschließend drücken Sie auf den Knopf "Weiter". Als nächstes werden die Schuldnerdaten eingegeben.

Eingabe der Schuldnerdaten

Die Eingabe der Schuldnerdaten ist weitgehend selbsterklärend. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Eingabe von Adressen.

Eingabe der Schuldnervertreterdaten

Die Eingabe der Schuldnervertreterdaten ist selbsterklärend. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Eingabe von Adressen.

Eingabe der Termine

Die ProInso-Terminverwaltung ist ein großartiges Feature, um bei einer Vielzahl von verwalteten Insolvenzverfahren den Überblick zu behalten. Wer die Termine sorgfältig anlegt und pflegt, verschafft sich die Möglichkeit eines optimalen Workflows, verpaßt keine (Berichts-) Fristen und vermeidet unnötige Nachfragen vom Gericht. Zudem besteht jederzeit Zugriff auf alle relevanten Termine eines Verfahrens (Daten der Fremd- und Eigenanträge, Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, Insolvenzeröffnung, Prüfungstermine, Gläubigerversammlungen, Berichtstermine). Alles andere von Belang kann als interner Termin, oder als in ReQuest veröffentlichbarer Hinweis des Insolvenzverwalters/Treuhänders abgelegt werden.

Der erste Gläubiger

Gläubigerdaten

Die Eingabe der Gläubigerdaten ist weitgehend selbsterklärend. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Eingabe von Adressen.

Eingabe der Vertreterdaten

Die Eingabe der Gläubigervertreterdaten ist weitgehend selbsterklärend. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Eingabe von Adressen.

Die erste Forderung

Neue Anmeldung

Sie können jedem Gläubiger eine Vielzahl von Anmeldungen zuordnen. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn unterschiedlich zu behandelnde Forderungen oder Forderungen, an die verschiedene Rechtsfolgen geknüpft sind, angemeldet werden.

Beispiel 1: Eine Krankenkasse meldet rückständige Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag als "normale" Forderung an, die rückständigen Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag aber als eine Forderung aus einer "vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung". Da letztere gemäß § 302 Abs. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre, verlangen viele Insolvenzgerichte, daß diese Forderung eine eigene laufende Nummer und damit auch einen gesonderten Tabellensauszug erhält (weil dann eine separate vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle für eine Vollstreckung des Gläubigers nach Erteilung der Restschuldbefreiung gefertigt werden kann).

Beispiel 2: Eine Bank meldet Darlehensforderungen (=unbedingte Forderungen) und eine Forderung aus einem Avalkredit (=aufschiebend bedingte Forderung) an. Auch hier sollte erwogen werden, die unterschiedlichen Forderungen als zwei Anmeldungen mit zwei unterschiedlichen laufenden Nummern zu erfassen.

Neue Erklärung

Mit der Erklärung wird das Prüfungsergebnis des Insolvenzverwalters für die angemeldete Forderung erfaßt. Meist wird die Erklärung "anerkannt", "vorläufig bestritten" oder "endgültig bestritten" lauten, wobei Teilbeträge in allen Feldern eingetragen werden können. Bei aufschiebend bedingten Forderungen (z. B. mögliche Regreßforderung des Avalgebers) kann der Betrag in "Aufschiebend" eingetragen werden. Damit wird verdeutlicht, daß der Betrag anerkannt ist, allerdings lediglich als "aufschiebend bedingte Forderung", was wiederum Auswirkungen darauf hat, ob in welcher Weise eine solche Forderung bei einer Abschlagsverteilung oder bei der Schlußverteilung berücksichtigt wird (durch Zurückbehalung, Verteilung an den Gläubiger oder Auskehrung an die übrigen Gläubiger). Das Feld "tatsächlicher Ausfall" wird für Absonderungsgläubiger benötigt. Erst wenn feststeht, in welcher Höhe diese mit ihrer Forderung ausgefallen sind, können sie bei einer Verteilung berücksichtigt werden.

Neue Bemerkung

Bemerkungen dienen der Kommunikation mit Beteiligten oder der internen Information. Jeder angemeldeten Forderung können eine Vielzahl von Bemerkungen zugeordnet werden. Durch Anhaken der verschiedenen Reports in der Auswahlbox oberhalb des Bemerkugnstextes kann festgelegt werden, in welchen dieser Reports die Bemerlung mit ausgegeben werden soll. Ist kein Report angehakt, handelt es sich bei der Bemerkung um ein reines Internum (z.B.: Anweisung an den Sachbearbeiter, die Forderung erst dann nachträglich anzuerkennen, wenn der Gläubiger noch weitere Unterlagen zur Substantiierung vorgelegt hat oder dergleichen mehr).

Neue Auskehrung

Siehe auch

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