Forderungsprüfung

Aus Insopedia
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Der Bereich 'Forderungsprüfung' dient dazu, das Prüfungsergebnis für die einzelnen angemeldeten Insolvenzforderungen darzustellen. Die hier vorgenommenen Eintragungen haben Auswirkung vor allem auf die Insolvenztabelle und die Auszüge aus der Insolvenztabelle (Tabellenblätter)

In der Insolvenzverwaltungspraxis wird die "eigentliche Prüfung" regelmäßig vor Abhaltung des Prüfungstermins vom Insolvenzverwalter/Treuhänder vorgenommen. Er bereitet durch Eintragung seiner eigenen Prüfungsergebnisse den offiziellen Prüfungstermin des Insolvenzgerichts im wesentlichen vor. Falls sich im Prüfungstermin noch Änderungen des Prüfungsergebnisses ergeben, etwa weil ein Gläubiger oder der Schuldner einer angemeldeten Forderung widerspricht, so können diese Widersprüche nachträglich über das Anlegen einer entsprechenden Forderungsbemerkung in ProInso eingepflegt werden.

Eingabefelder

'Erkl.'

Dieses Feld ist, im Prinzip, ein Rudiment. Es ist der ursprünglichen Gerichtsschnittstelle (TAB-Format) geschuldet, bei der im Datenimport ein "Erklärender" angegeben sein muß. Dies ist standardmäßig der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Sie brauchen an diesem Eintrag in aller Regel keine Veränderungen vorzunehmen.

'Prüft.'

Hier geben Sie an, an welchem Prüfungstermin das Prüfungsergebnis festgestellt wurde. Solange einem Prüfungsergebnis kein Prüfungstermin zugeordnet ist, bzw. dieser Prüfungstermin in der Terminliste als noch nicht abgehalten abgehakt ist, behandelt ProInso die Forderung intern als "ungeprüft". Dies hat zur Folge, daß die Forderung in den Informatorischen Tabellenauszügen, in den Gläubigermitteilungen sowie in ReQuest als "ungeprüft" gekennzeichnet werden. In der Insolvenztabelle bzw. den Tabellenauszügen wird das vom Verwalter vorbereitete Prüfungsergebnis bereits ausgegeben, da diese Unterlagen dem Gericht zum Prüfungstermin bereits vollständig vorbereitet vorliegen müssen.

'Vorl. bestr.'

Hier kann der Betrag angegeben werden, in dessen Höhe die Forderung vorläufig bestritten wird. ProInso unterscheidet "vorläufiges" von "engültigem" Bestreiten, auch wenn dies von der Insolvenzordnung nicht vorgesehen ist. Das "vorläufige Bestreiten" ist ein Instrument der Insolvenzverwaltungspraxis. Es soll dem Insolvenzgläubiger signalisieren, daß die Forderungsprüfung (in Höhe des dort angegebenen Betrages) noch nicht final war. Prozessualer Hintergrund ist, daß der Gläubiger, bevor er gegen den Insolvenzverwalter/Treuhänder eine Forderungsfeststellungsklage gemäß § 179ff InsO erhebt, diesem eine Frist zur Feststellung der Forderung setzen muß, um nicht im Falle eines Sofortigem Anerkenntnisses gemäß § 93 ZPO die Kosten des Rechtsstreits tragen zu müssen.

'Endg. bestr.'

Hier kann der Betrag angegeben werden, in dessen Höhe die Forderung endgültig bestritten wird. Wenn der Insolvenzverwalter/Treuhänder die angemeldete Forderung bereits "endgültig" bestreitet, dann ist für den betroffenen Insolvenzgläubiger in der Regel der Weg zur Forderungsfeststellungsklage gemäß § 179ff InsO frei, da der Insolvenzverwalter/Treuhänder mit dem endgültigen Bestreiten gemäß § 93 ZPO zur Klage Veranlassung gibt.

'Zurückgen.'

Hier kann der Betrag angegeben werden, in dessen Höhe der Insolvenzgläubiger seine Forderung zurückgenommen hat. Die Forderung wird dann in ProInso wie eine endgültig bestrittene Forderung behandelt, da der Gläubiger in der angegebenen Höhe auf die weitere Teilnahme am Insolvenzverfahren verzichtet hat. Dieses Feld ist vor allem für die "institutionellen Gläubiger" wie Arbeitsamt, Finanzamt und Krankenkassen gedacht, die regelmäßig zu Beginn eines Verfahrens Schätzforderungen anmelden, die sie später, nach näherer Prüfung, auf einen niedrigeren Betrag konkretisieren. Um dies erfassen zu können, gibt es das Feld 'Zurückgen.'.

Dies ist eine Zusatzinformation, die Ihnen (nur) in ProInso zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, daß es in den TAB- und ITR-Gerichtsschnittstelle kein eigenes Feld für den Betrag gibt, der vom Gläubiger zurückgenommen wurde. Inofern behilft sich ProInso damit, diesen Betrag als "bestritten" zu übergeben. Weitere Details müssen über eine Bemerkung bzw. Forderungsberichtigung an das Gericht übermittelt werden.

'Anerkannt'

Hier kann der Betrag angegeben werden, in dessen Höhe die Forderung festgestellt ist.

'Aufschiebend'

Hier kann der Betrag angegeben werden, in dessen Höhe die Forderung als "aufschiebend bedingt" gemäß § 191 InsO festgestellt ist. Sofern eine Forderung als "aufschiebend bedingt" zur Insolvenztabelle festgestellt wird, so ist der entsprechende Betrag nicht in das Feld 'Anerkannt' sondern in das Feld 'Aufschiebend' einzutragen. Hauptfall sind Eventualforderungen von Insolvenzgläubigern, die für den Schuldner eine Bürgschaft gegeben haben (z.B. Avalgeber) und bei denen noch nicht feststeht, in welcher Höhe sie letztlich aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden.

"Auflösend" bedingte Forderungen werden vom Programm wie normale Insolvenzforderungen behandelt (vgl. § 42 InsO). Falls die auflösende Bedingung eintritt, kann dies über die Felder 'Endg. bestr.' bzw. 'Zurückgen.' und eine entsprechende Bemerkung im Textfeld 'Berichtigungen (werden mit ausgedruckt ITR Export)' gelöst werden.

'Tats. Ausfall'

Dieses Feld spielt nur bei Forderungen von Gläubigern mit Absonderungsrechten eine Rolle. Insofern wird auf den Artikel Behandlung von Absonderungsrechten verwiesen.

'Zu berücks.'

Hier gibt ProInso aus, mit welchem Betrag die geprüfte Forderung aufgrund der vorgenommenen Einträge bei einer Verteilung berücksichtigt würde. Dieses Feld dient in erster Linie zur Kontrolle der in den übrigen Feldern gemachten Eingaben. Es soll in aller Regel vom Benutzer nicht editiert werden.

Eine Konzession an die Erfordernisse der Praxis ist der Knopf M. Er ermöglicht Ihnen, den von ProInso errechneten "zu berücksichtigenden Betrag" manuell zu überschreiben. Dies kann in sehr seltenen Konstellationen, die im Programm nicht abgebildet werden können, vonnöten sein. Ein manuell eingegebener Betrag ist, solange er nicht wieder gelöscht wird, von der automatischen Berechnung vollkommen abgekoppelt. Bitte verwenden Sie den Knopf M daher im eigenen Interesse mit äußerster Zurückhaltung und Bedacht!

Eingabehilfen

Um mühsames Hin- und Herrechnen zu vermeiden, stellt ProInso die Knöpfe A und R zur Verfügung.

Die Knöpfe A

Ein Klick auf den jeweils rechts vom Betragfeld stehenden Knopf A bewirkt, daß der gesamte angemeldete Betrag in das entsprechende Feld übernommen wird ("Alles").

Die Knöpfe R

Ein Klick auf den jeweils rechts vom Betragfeld stehenden Knopf R bewirkt, daß die Differenz zwischen dem gesamten angemeldete Betrag und der Summe der Beträge aus den anderen Prüfungsfeldern in das entsprechende Feld übernommen wird ("Rest").

Berechnungsautomatik für das Feld 'Vorl. bestr.'

Eine Besonderheit bietet das Feld 'Vorl. bestr.'. Wird ein Betrag nachträglich in die Felder 'Endg. bestr.', 'Zurückgen.' oder 'Anerkannt' eingetragen, so wird der Betrag im Feld 'Vorl. bestr.' automatisch angepasst, so daß die Summe der angemeldeten Beträge stets der Summe der in die Prüfungsfelder eingetragenen Beträge entspricht.

Die Infozeile am unteren Rand

Die Infozeile am unteren Rand zeigt die Summen der angemeldeten Beträge und die Summe der Beträge in den Prüfungsfeldern. Sofern sich eine Differenz ergibt, wird diese entweder in rot (Anmeldesumme > Prüfungssumme) bzw. blau (andersherum) visualisiert. Dann ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten Ihre Eingaben noch einmal überprüfen.