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"Forderungen":
Weitere Informationen
- Die Grundlagen für die Eingabe von Insolvenzforderungen finden sie hier.
- Informationen zur Forderungsprüfung finden Sie hier.
Die Eingabefelder
'Datum'
In dem Feld Datum wird das Datum erfaßt, zu welchem eie Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter eingeht. Das Programm überprüft im Rahmen der Validierung, ob das Anmeldedatum vor dem Eröffnungsdatum liegt (dann wäre die Forderung denknotwendig nicht wirksam angemeldet worden). Ferner erkennt das Programm bei einem Abgleich des Anmeldedatums mit dem Datum der Prüfungstermine (ordentliche Terminpflege vorausgesetzt!), ob eine Forderung überhaupt schon geprüft worden sein kann.
'Zeichen'
Sie können jeder einzelnen Forderung ein eigenes Zeichen zuordnen, daß dann neben dem "globalen" Gläubigerzeichen, welches im Datenreiter des Gläubigers eingegeben wird, ausgewertet wird. Hierbei soll es sich um das Forderungszeichen des Gläubigers handeln. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Gläubiger mehr als eine Forderug angemeldet hat (z.B. eine Bank mit vier Konotkorrentkonten, einem Bauspardarlehen und drei Avalkonten).
'Grund'
Hier können Sie den Forderungsgrund auswählen. Der ausgewählte Grund wird dann in das darunterliegende Feld übernommen. Das Programm bietet Ihnen in dem Pulldown-Menü eine Vielzahl verschiedener Forderungsgründe an. Sie können das darunterliegende Feld aber auch frei bearbeiten (auch ohne Benutzung des Pulldown-Menüs).
'Rang'
Hier wird, obwohl es in der Insolvenzordnung keine Ränge mehr gibt, der "Rang" der Forderung bestimmt. Dies hat Auswirkungen auf die laufende Nummer (s.o.). Hier fällt mithin die Entscheidung, ob die Forderung als Massekostenforderung, Masseforderung oder als Insolvenzforderung bzw. nachrangige Insolvenzforderung erfaßt wird. Sobald ein solcher "endgültiger" Rang vergeben ist, gilt die Forderung nicht merh als "vorläufig". Dies hat zur Konsequenz, daß jetzt
- ein Datum der Anmeldung angegeben werden muß
- ein Forderungsgrund angegeben werden muß
- bei Masseforderungen gemäß §§ 54 und 55 InsO keine Absonderungsrechte angegeben werden können
- der Forderung eine Erklärung über das (voraussichtliche oder tatsächliche) Prüfungsergebnis zugeordnet werden kann.
'Haupt', 'Zinsen', 'Kosten'
In diese Felder tragen Sie die angemeldete Hauptforderung, die angemeldeten Zinsen und die angemeldeten Kosten ein. Das Programm sieht für die Zinsen und die Kosten keine eigenen Bemerkungsfelder vor. Sofern hierzu Bemerkungen sinnvoll sein sollten, geben sie dies in einer der frei definierbaren Bemerkungen ein.
'Titel'
Wenn die Forderung tituliert ist, bitte diese Checkbox anhaken. Dies hat Auswirkungen auf die Berücksichtigungsfähigkeit bestrittener Forderungen im Rahmen der Abschlags- und Schlußverteilungen (vgl. § 189 InsO).
'Titel liegt vor'
Wenn Ihnen der Titel im Original vorliegt, dann bitte diese Checkbox anhaken. Einige Insolvenzgerichte verbinden den alten Titel mit dem Tabellenauszug zu einer gemeinsamen Urkunde, um eine Doppeltitulierung des Anspruches zu verhindern.
'Aufschiebend bed.'
Dieses Feld ist Gegenstand eines gesonderten Artikels über die Behandlung von aufschiebend bedingten Forderungen.
'§ 302 InsO'
Wenn die Forderungsanmeldung einen Betrag aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners enthält, dann können Sie dies durch Anhaken der Checkbox § 302 InsO dokumentieren (nur bei natürlichen Personen, die Restschuldbefreiung beantragt haben, relevant!). Soweit nur ein Teilbetgrag als eine solche Forderung angemeldet wurde, kann dieser Teilbetrag in das Feld rechts von der Checkbox eingetragen werden (ACHTUNG: einige Insolvenzgerichte bestehen darauf, daß die § 302 InsO-Forderungen eine eigene laufende Nummer erhalten, Grund: Die vom Insolvenzgericht nach Aufhebung zu erteilenden vollstreckbaren Ausfertigungwn aus der Insolvenztabelle sollen aus Gründen der Klarheit nur die Deliktsforderung enthalten).
'Feststellklage'
Wenn der Insovlenzgläubiger wegen des Bestreitens der Forderung durch den Insolvenzverwalter bzw. einen anderen Insolvenzgläubiger Feststellungsklage zur Insolvenztabelle erhoben hat, dann bitte diese Checkbox anhaken und den Betrag, um den es in der Feststellungsklage geht, soweit dieser mit dem angemeldeten Betrag nicht übereinstimmt, in das Feld rechts von der Checkbox eintragen. Dies hat Auswirkungen auf die Berücksichtigungsfähigkeit der bestrittenen Forderung im Rahmen der Abschlags- und Schlußverteilungen (vgl. § 189 InsO).
'Absonderungsrecht'
Dieses Feld ist Gegenstand eines gesonderten Artikels über die Behandlung von Absonderungsrechten.
'Gegenst.'
Dieses Feld ist Gegenstand eines gesonderten Artikels über die Behandlung von Absonderungsrechten.
'Mutm. Ausfall'
Dieses Feld ist Gegenstand eines gesonderten Artikels über die Behandlung von Absonderungsrechten.
'Gläubiger ist verwertungsber.'
Dieses Feld ist Gegenstand eines gesonderten Artikels über die Behandlung von Absonderungsrechten.
'Bilanzposition'
In diesem Feld soll angegeben werden, unter welcher Bilanzposition die eingegebene Forderung in der Vermögensübersicht nach § 153 InsO auftauchen soll. Das Feld wird von ProInso abhängig vom vergebenen Rang und vom eingegebenen Absonderungsrecht automatisch gesetzt, muß aber in einigen Fällen noch manuell angepasst werden. Einfachen ungesicherten Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO wird standardmäßig die Bilanzposition "ungesicherte Insolvenzforderungen" zugeordnet. Den Verwaltervergütung(en) und den Gerichts- und Veröffentlichungskosten im Rang des § 54 InsO wird standardmäßig die Bilanzposition "Verfahrenskosten" zugeordnet, den 55er Rangforderungen die Bilanzposition "Masseverbindlichkeiten". Anpassungserfordernisse können sich insbesondere bei Absonderungsforderungen ergeben, da sich die Absonderung auf verschiedenste Gegenstände auf der Aktivseite beziehen können. Ferner kann es im Fall der angezeigten Masseunzulänglichkeit erforderlich werden, die einzelnen Masseverbindlichkeiten nachträglich als Altmasseverbindlichkeiten bzw. Neumasseverbindlichkeiten zu Kennzeichnen.
'Berichtigungen'
Das Textfeld "Berichtigungen" ist ein frei editierbares Feld. Es dient in erster Linie dazu, Berichtigungen zu dokumentieren, die sich nach für die jeweilige Forderung dem Prüfungstermin ergeben haben. Prominentes Beispiel ist, daß eine Forderung im Prüfungstermin wegen Widerspruchs des Insolvenzverwalters noch als "vorläufig bestritten" geführt wurde, der Insolvenzverwalter aber nach Erhalt weiterer, die Forderung dokumentierender Unterlagen, sein Bestreiten wieder aufgibt, so daß die Forderung nachträglich als teilweise oder komplett festgestellt gilt (Berichtigungstext hieße dann beispielsweise "Vom Insolvenzverwalter nachträglich in Höhe von € 1.000,00 anerkannt. Insoweit nachträglich festgestellt, Rest weiterhin vorläufig {oder endgültig} bestritten"). Diese Veränderungen müssen nach Außen hin dokumentiert werden. Daher taucht der Inhalt des Feldes "Berichtigungen" in allen relevanten Ausgaben (Tabellelauszüge, Insovenztabelle, Verteilungsverzeichnisse, Gerichtsdatei, etc.) auf.